Mitgliedschaft

Wenn Sie Mitglied vom Salzburger Filmkulturzentrum DAS KINO werden,
unterstützen Sie die filmkulturelle Arbeit von DAS KINO.

Darüber hinaus bietet Ihnen die Mitgliedschaft interessante cineastische
Vorteile sowie mehr Informationen über unsere Arbeit (z.B. bei einer Mitgliederversammlung).

Vorteile der Mitgliedschaft

  • Kostenlose Zusendung des Programms & der Broschüren
  • Ein Gratis-Kino-Eintritt für einen Film Ihrer Wahl
  • FILMCLUB - Veranstaltungen bei freiem Eintritt
  • Previews oder Filmpremieren bei freiem Eintritt
  • Spezielle Filmreihen bei freiem Eintritt
  • ›Letzter Film des Monats‹

Auf Ermäßigung und Freien Eintritt für Mitglieder wird im Programm speziell hingewiesen.

Gestalten Sie das Programm mit!

Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche für den ›Letzten Film des Monats‹
bekannt zu geben.

Bei mehr als zehn Nennungen verpflichten wir uns, den Film (bei Verfügbarkeit) zu spielen.

Wo können Sie Mitglied werden?

Ihre Mitgliedschaft erhalten Sie direkt an der Kinokasse bzw. bei Einzahlung auf:

Salzburger Sparkasse, Kto.Nr. 16303, BLZ 20404,

BIC SBGSAT2S, IBAN AT89 2040 4000 0001 6303 (bitte Adresse leserlich angeben!)

Mitgliedschaft

Jährlicher Mitgliedsbeitrag: € 60,--

Mitgliedsbeitrag für Studenten, Senioren, Auszubildende: € 50,--

Fördernde Mitglieder: ab € 120,--

Halbjahres-Mitgliedschaft ab 1. August möglich:
Mitgliedsbeitrag: €  40,--

Mitgliedsbeitrag für Studenten, Senioren, Auszubildende: € 30,--
Fördernde Miglieder ab € 80,--

 

RECHTE

  • Teilnahme an der Mitgliederversammlung mit Stimm- und Antragsrecht
  • Aktives Wahlrecht: Die Mitgliederversammlung wählt 4 Mitglieder in das Kuratorium
    (Oberstes Entscheidungsorgan des Kinos)
  • Die vier Mitgliedervertreter im Kuratorium entsenden 2 weitere Mitglieder ihres
    Vertrauens in den Vorstand
  • Passives Wahlrecht für Kuratorium und Vorstand
  • Erhalt des Tätigkeitsberichtes sowie die Protokolle der Mitgliederversammlung
  • Festlegung des Mitgliedsbeitrages durch die Mitgliederversammlung
  • spezielle Vereinsmitteilungen

PFLICHTEN

Förderung des Vereinszweckes, Mitgliedsbeitrag

AUS DEM STATUT

§ 2 Zweck des Vereins ist
a) die Förderung, Beschaffung, Bereitstellung und Verarbeitung von kulturell und
künstlerisch wertvollen Filmen, vornehmlich in Kinos
b) Hebung des künstlerischen Niveaus der österreichischen Filmproduktion
c) die Förderung des Filmnachwuchses und die Pflege der Medienerziehung für
Jugendliche und Erwachsene
Der Vereinszweck wird in gemeinnütziger Weise erfüllt.
§ 5 Mitglieder des Vereins
a) Mitglied des Vereins kann jede eigenberechtigte physische Person und jede
juristische Person sein, die sich zum Vereinszweck bekennt und den Verein fördert.
Juristische Personen werden durch einen von dieser Person entsandten Vertreter präsentiert.
b) Fördernde Mitglieder

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