Skip to main content

Hausordnung

Offensichtlich Betrunkenen oder unter Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen sowie Personen, die durch ihr Verhalten oder andere Umstände (z.B. starker Körpergeruch) den Betrieb oder die Vorstellung unzumutbar beeinträchtigen könnten, kann der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte verwehrt werden.
Darüber hinaus kann Personen, die nicht dem Anlass entsprechend gekleidet sind, der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte verwehrt werden.

Mitnahme von Haustieren

Die Mitnahme von Haustieren in den Kinosaal (Hunde, Katzen etc.) ist nicht gestattet.

Ausnahme: Assistenzhunde